VRV 2015: Mustervoranschlag & -rechnungsabschluss stehen ab sofort zur Verfügung [April 2018]
Die VRV 2015 für Städte und Gemeinden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) wurde mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen (BGBl. II Nr. 313/2015) und der Novelle (BGBl. II Nr. 17/2018), neu ausgerichtet. Die Bestimmungen der VRV 2015 sind spätestens für das Finanzjahr 2020 umzusetzen.
Wir haben gemeinsam mit den Partnern KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH und NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH für die österreichischen Städte und Gemeinden einen Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss erstellt. Damit Sie eine gute Vorlage für Ihre Gemeindegröße haben, wurden die Musterdokumente (VA und RA) von drei unterschiedlich großen Gemeinden -Grafenwörth, Trofaich und Klagenfurt- erarbeitet. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Gemeinden für die großartige Unterstützung und Mitarbeit!
Auftraggeber waren der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund.
- Muster-Rechnungabschluss: Marktgemeinde Grafenwörth:
- Muster-Voranschlag: Marktgemeinde Grafenwörth:
- Muster-Rechnungsabschluss: Stadtgemeinde Trofaiach:
- Muster-Voranschlag: Stadtgemeinde Trofaiach:
- Muster-Rechnungsabschluss: Stadt Klagenfurt:
- Muster-Voranschlag: Stadt Klagenfurt:
- Endbericht:
Bestehende Unklarheiten bei der Auslegung der VRV 2015 werden durch diese Muster weitgehend beseitigt. Gemeinsam mit unseren Partnern wurde der Detaillierungsgrad der Rechenwerke diskutiert sowie die Anlagen zum Rechnungsabschluss und Voranschlag konkret befüllt. Offene Fragen zur Erstellung des Detailnachweises, einer Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen auf Kontenebene wurden geklärt.
Die Quantum GmbH unterstützt Sie gerne bei den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der VRV 2015 (Erstellung Voranschlag 2020 und Eröffnungsbilanz). Bei Fragen können Sie unser Büro unter 0463 32 612-0 bzw. office@quantum-gmbh.at jederzeit gerne kontaktieren.