Presse -2019 – ÖWAV Newsletter
VRV 2015: Der Countdown zur Eröffnungsbilanz per 1.1.2020 läuft…
Die Schonfrist ist vorüber… Bereits jetzt mit Herbst 2019 mussten sich die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände beim Voranschlag 2020 an die Vorgaben der VRV 2015 halten. Zu beschließen sind bekanntermaßen sowohl der Finanzierungshaushalt als – erstmalig – auch der Ergebnishaushalt. Und kaum ist das alte Jahr vorüber, geht es im neuen auch schon weiter, und zwar mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2020. Durch die Eröffnungsbilanz bietet die Vermögensrechnung in Zukunft eine bessere Darstellung des Vermögens sowie der finanziellen Situation im kommunalen Bereich.
Als Hilfestellung hat der ÖWAV bereits Ende 2018 den ÖWAV-Arbeitsbehelf 61 „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ herausgegeben, im Rahmen dessen sich ein repräsentativ besetzter Arbeitsausschuss mit der Umsetzung der VRV 2015 in den kommunalen Leistungsbereichen der Daseinsvorsorge auseinandergesetzt hat.
Eine weitere Unterstützung für die Gemeinden bietet die Online-Plattform „Kontierungsleitfaden“, welche über das Portal Austria oder das jeweilige Stammportal zu erreichen ist. Bei Fragen bezüglich des Zugangs zum Portal wenden Sie sich bitte per E-Mail an post.klf-bund@bmf.gv.at.
zu den Online-Kontierungsleitfaden
(Quelle: ÖWAV-News 10/2019)
Aktualisierungen zum ÖWAV-AB 61 „VRV“
Zum ÖWAV-Arbeitsbehelf 61, der im Dezember 2018 veröffentlich wurde, gibt der ÖWAV folgende Aktualisierungen bekannt:
1) Zu Punkt 7.3.2.1.2 Erfassung der laufenden Finanzierungszuschüsse (Barwertförderung), letzter Absatz:
Der Zinsanteil des Finanzierungszuschusses ist unter der Kontengruppe „860 Transfers vom Bund, Bundesfonds, Bundeskammern“ im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt zu erfassen.
2) Zu Punkt 11.5 Baupreisindex für Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen und Anlagen der Abfallwirtschaft:
Für Anlagen der Abfallwirtschaft wird für die Ermittlung von simulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten aus vorhandenen Gutachten, aktuellen Durchschnittspreisen oder anderen atkuellen Wertfeststellungen empfohlen, diese nicht mit dem Teil-Baupreisindex „Sonstiger Tiefbau“, sonder mit dem Braupreisindex für „Hoch- und Tiefbau“ auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme rückzurechnen.
(Quelle: ÖWAV-News 9/2019)
Neuer ÖWAV-AA „Kosten- und Leistungsrechnung in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“
Im Jänner 2019 fand die erste und konstituierende Sitzung des neuen ÖWAV-Arbeitsausschusses zur Erarbeitung des Arbeitsbehelfs „Kosten- und Leistungsrechnung in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ unter der Leitung von ÖWAV-Vizepräsidentin GF Mag. Maria Bogensberger statt.
In diesem neuen Arbeitsausschuss sollen unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen der VRV 2015 die Arbeitsbehelfe 40 „Grundlagen und Aufbau des Rechnungswesens in der Abwasserentsorgung“, 41 „Grundlagen und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung in der Abwasserentsorgung“ und 48 „Grundlagen und Aufbau einer Gebührenkalkulation in der Abwasserentsorgung“ zu einem gemeinsamen Arbeitsbehelf zusammengeführt und an die VRV 2015 angepasst werden. (Quelle: ÖWAV-News 5/2019)
Informationsveranstaltung zur VRV 2015
Ab Herbst 2019 müssen sich die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände beim Voranschlag für 2020 bereits an die Vorgaben der VRV 2015 halten. Ende 2018 hat der ÖWAV dazu den ÖWAV-Arbeitsbehelf 61 „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ herausgegeben, im Rahmen dessen sich ein repräsentativ besetzter Arbeitsausschuss mit der Umsetzung der VRV 2015 in den kommunalen Leistungsbereichen der Daseinsvorsorge auseinandergesetzt hat.
Aufgrund der Tatsache, dass die kommunale Siedlungswasserwirtschaft, die Abfallentsorgung sowie Schutzwasserwirtschaft österreichweit durch hohe öffentliche Förderungsmittel und Finanzierungsbeiträge unterschiedlichster Art finanziert wurden und werden, hat der ÖWAV am 16. April 2019 alle EDV-Anbieter für die kommunale Buchführung nach der VRV 2015 eingeladen, um über die fachlichen Spezifika und Anforderungen zu informieren. Ziel der Veranstaltung war es, eine einheitliche Erfassung und Verbuchung von einmaligen Zuschüssen, Interessentenbeiträgen und Finanzierungszuschüssen aus der Barwertförderung des Bundes in der Siedlungswasserwirtschaft zu erreichen.
Unter der Leitung von GF Mag. Maria Bogensberger (Quantum GmbH) hatten die TeilnehmerInnen die Gelegenheit, mit hochkarätigen ExpertInnen zu diskutieren und offene Fragen zu klären. Neben den eingeladenen EDV-Firmen waren VertreterInnen des BMNT, der KPC, der Länder, des Österreichischen Gemeinde- und Städtebundes sowie der Gemeindeaufsicht anwesend.
Fotogalerie, Quelle: ÖWAV-News 4/2019
Zusätzliche Termine für ÖWAV-Kurs VRV 2015
Aufgrund der großen Nachfrage hat der ÖWAV sein Kursangebot unter der Leitung von GF Mag. Maria Bogensberger (QUANTUM – Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH) erweitert und bietet nun zwei zusätzliche Kurstermine zur Umsetzung der VRV 2015 sowohl in Innsbruck (5. Juni 2019) als auch in St. Pölten (18. Juni 2019) an. (Quelle: ÖWAV-News 3/2019)
Arbeitsbehelf zur VRV auch für die Schutzwasserwirtschaft veröffentlicht
Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ hat unter der Leitung von ÖWAV-Vizepräsidentin GF Mag. Maria Bogensberger den ÖWAV-Arbeitsbehelf 61 „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ erarbeitet. Am 1. Dezember 2018 wurde der Arbeitsbehelf 61 veröffentlicht und ist seit diesem Zeitpunkt auf der Homepage des ÖWAV zu beziehen. (Quelle: ÖWAV-News 2/2019)
ÖWAV-Kurs „VRV 2015 für Abwasser-, Abfallverbände und Gemeinden/Städte (UA 851, UA 852)“
Der ÖWAV-Kurs „VRV 2015 für Abwasser-, Abfallverbände und Gemeinden/Städte (UA 851,852)“ unter der Leitung von GF Mag. Maria Bogensberger (QUANTUM – Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH) dient als Vorbereitung und Unterstützung der (Gemeinde)Verbände und der Gemeinden/Städte bei der Umsetzung der VRV 2015 für die Bereiche der Abwasser-, Abfallentsorgung und Schutzwasserwirtschaft. Primär wird auf die Umstellung des Rechnungswesens sowie die Einführung eines integrierten Drei-Komponenten-Systems bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt nach der VRV 2015 eingegangen. (Quelle: ÖWAV-News 1/2019)
Arbeitsbehelf zur VRV veröffentlich
Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ hat unter der Leitung von ÖWAV-Vizepräsidentin GF Mag. Maria Bogensberger den ÖWAV-Arbeitsbehelf 61 „VRV in der Abwasser-, Abfall- und Schutzwasserwirtschaft“ erarbeitet. Am 1. Dezember 2018 wurde der Arbeitsbehelf 61 veröffentlicht und ist seit diesem Zeitpunkt über www.oewav.at bzw. www.as-plus.at zu beziehen.
Mit dem Arbeitsbehelf 61 möchte der ÖWAV Gemeinden, Städte und Verbände bei der Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) für die Bereiche der Abwasser-, Abfall und Schutzwasserwirtschaft unterstützen. (Quelle: ÖWAV-News 1/2019)
ÖWAV-Abwasser-Benchmarking
Im 14. Jahr des ÖWAV-Abwasser-Benchmarkings nahmen am Benchmarkingvergleich 2018 (Untersuchungsjahr 2017) 23 Abwasseranlagen teil.
Das Benchmarking wird nicht nur für Kläranlagen, sondern auch für Kanalanlagen angeboten, überdies ist die Erstellung einer individuellen Kosten- und Leistungsrechnung inkludiert. Weiters kann das Leistungspaket „Kosten- und Leistungsrechnung“ nach ÖWAV-Arbeitsbehelf 41 auch gesondert genutzt werden. Zudem gibt es eine neue Funktion. Bei Verwednung eines Softwareprogramms für die Kläranlagenbetriebsdaten mit einer Exportfunktion (z.B. KAPO, eDAB) kann die überwiegende Anzahlg der Betriebsdaten übernommen werden, wodurch eine gesdonderte Eingabe nicht mehr erforderlich ist.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Benchmarking für das Untersuchungsjahr 2018 ist ab sofort auf der ÖWAV-Internettplattform www.abwasserbenchmarking.at möglich. (Quelle: ÖWAV-News 1/2019)