Kosten- und Leistungsrechnung (KORE) für Gebührenkalkulation und Fördereinreichung

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Kosten- und Leistungsrechnung (KORE) für Gebührenkalkulation und Fördereinreichung

On Dezember 3, 2018, Posted by , In Sonstiges, With Kommentare deaktiviert für Kosten- und Leistungsrechnung (KORE) für Gebührenkalkulation und Fördereinreichung

Wir unterstützen Ihre Gemeinde, Stadt oder Ihren Verband gerne bei der Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung, die für die Gebührenkalkulation und / oder Förderungseinreichung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu erstellen ist.

Quantum orientiert sich an den Vorgaben des entsprechenden ÖWAV- und ÖVGW-Arbeitsbehelfes und wendet – bei Bedarf – das ÖWAV Kosten- und Leistungsrechnungstool an.

Die Gewährung einer Förderung in der Siedlungswasserwirtschaft durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft setzt seit 1.1.2016 die Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung gemäß den Vorgaben des ÖWAV oder der ÖVGW einschließlich einer kurzfristigen Erfolgsrechnung (spätestens zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung) durch den Förderungswerber voraus.

Das Gebührenerfordernis ist gemäß den Erkenntnissen des VwGH nach betriebswirtschaftlichen Kriterien – auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung – zu kalkulieren.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unser Büro wenden.

AnsprechpartnerInnen:
GF Mag. Maria Bogensberger, Tel: +43 463 32612-15, E-Mail: bogensberger@quantum-gmbh.at 
Prok. Ing. Franz Murnig, Tel: +43 463 32612-41, E-Mail: franz.murnig@quantum-gmbh.at
Prok. Alexandra Klammer, Tel: +43 463 32612-47, E-Mail: alexandra.klammer@quantum-gmbh.at

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